Presbyterium – was ist das?

Das Presbyterium

Eine Kirchengemeinde wird vom Presbyterium geleitet. Die Presbyterinnen und Presbyter verantworten gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern alle Belange der Kirchengemeinde.

Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. In Marl ist dies fast immer eine Pfarrerin oder ein Pfarrer. Es darf aber auch ein nicht ordinierter Mensch diese Aufgabe übernehmen.

Was macht das Presbyterium genau?

Das Presbyterium kümmert sich um alle Angelegenheiten in der Gemeinde. Also personelle, finanzielle und bauliche Angelegenheiten.

Konkret könnte dies die folgende Auswahl sein:

  • Es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
  • Es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde.
  • Es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.
  • Es überwacht die laufenden Ausgaben der Kirchengemeinde.
  • Es verantwortet die Verkündigung des Evangeliums.
  • Es ist für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden zuständig.
  • Es stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, sowohl haupt- und nebenamtliche Personen.
  • Es bestärkt und beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer.
  • Es beschließt den Zweck der Kollekte , sofern dieser nicht bereits von der Landeskirche vorgegeben wurde.
  • Es hält den Kontakt zur Stadt Marl, zur Diakonie und den Schulen.
  • Es beschließt Anschaffungen für die Gemeinde.
  • Es kümmert sich um Pflege und Ausgestaltung der gottesdienstlichen Räume.

Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt 4 Jahre. Selbstverständlich darf die Amtszeit durch Niederlegung des Amtes vorzeitig endet werden.

Eine Presbyterin oder ein Presbyter muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben. Wer innerhalb der Amtsperiode das 75. Lebensjahr vollendet, darf sein Amt bis zum Ende der Amtsperiode behalten.

Link dazu:

Kirchenwahl2020.de

Was bedeutet das für Marl, also für die esm?