Wer darf wählen?

Laut Kirchenwahlgesetz darf wählen, wer

  • am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat,
  • Mitglied in der evangelischen Kirche ist,
  • nicht aus der Kirche ausgetreten ist.

Wer es ganz genau wissen möchte, schaut im Kirchenwahlgesetz nach.

Das bedeutet, wenn Sie in einer evangelischen Kirche konfirmiert worden sind, sollten Sie zur Wahl gehen. Ihre Stimme ist wichtig.